Bebauungsplan Niederholtorf-Süd

Durch den Beschluss der Bezirksvertretung Beuel vom 13.09.2001 wurde die Verwaltung beauftragt, für den Bereich der Grundstücke beidseitig von Burghofstraße und Löwenburgstraße auf einer Länge von ca. 140 m südöstlich der Grundstücke Burghofstraße 24 und 25 sowie Löwenburgstraße 150 und 153 einen Bebauungsplan aufzustellen. Dies entsprach den Ausweisungen des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes.

Die Verwaltung hat ein städtebauliches Konzept mit zwei Alternativen entwickelt, das zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten berücksichtigt, wie sie nach dem Landschaftsplan Ennert in Niederholtorf-Süd möglich wären.

Das Bebauungsplanverfahren erfolgt parallel zur 162. Änderung des Flächennutzungsplans. Im Rahmen dieses Änderungsverfahrens muss - aufgrund der Nähe zum FFH-Gebiet "Siebengebirge" - in einer FFH-Ver-träglichkeitsprüfung die FFH-Verträglichkeit des Vorhabens überprüft und festgestellt werden.

Hierzu gibt es eine Bürgerbeteiligung. Interessierte Bürger finden Einzelheiten zu den Planvarianten und dem weiteren Verfahren im Bonner Rats- und Informationssystem.