Verkehrsberuhigung Löwenburgstraße

Die Verkehrssituation auf der Löwenburgstraße ist seit langer Zeit ein Thema, das nicht nur die Anlieger dieser Straße bewegt, sondern auch den Bügerverein. Aus diesem Grund hat der Vorstand einen Ausschuß eingerichtet, der sich des Themas angenommen hat und aktiv auf eine Beruhigung hin arbeitet.

Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung des Bürgervereins am 3. März 2005 hat Herr Schöpe, Mitglied des Ausschusses Verkehr, über den aktuellen Stand der Aktivitäten berichtet. Nachdem vor längerer Zeit bereits einmal eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Teilabschnitten der Löwenburgstraße eingführt wurde, mußte aufgrund der Beschwerde eines Anwohners aus einem angrenzenden Ort diese Begrenzung rückgängig gemacht werden. Die sogenannten "Kissen" wurden mit großem finanziellen Auwand wieder zurückgebaut. Dreh- und Angelpunkt für die gescheiterte Geschwindigkeitsbegrenzung waren Verfahrensfehler, die den Regierungspräsidenten in Köln zu dieser Rücknahme bewegten.

Im vergangenen Jahr hat der Wegfall des Schulbusses für die Grundschulkinder die Situation auf der Löwenburgstraße erneut in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gebracht und die Diskussion um die Verkehrberuhigung neu entfacht. Politiker aller Parteien sprachen sich vor der vergengenen Wahl für eine Lösung des Problems aus. Der Vorstand des Bürgervereins hat daraufhin einen Bürgerantrag zur Verkehrsberuhigung bei der Stadt Bonn eingereicht. Einzelheiten hierzu finden Sie auf dem Server der Stadt Bonn.

Nun ist mittlerweile viel Zeit verstrichen und getan hat sich nicht viel. Die Verwaltung hat den Antrag abgelent, die Bezirksvertretung Beuel hat die Ablehnung der Stadtverwaltung zurückgewiesen... Ja, die Vorgänge in Politik und Verwaltung dauern oft recht lange.

Um dennoch die Sache in Bewegung zu halten, hat der Vorstand des Bürgervereins am 28.2.05 einen Brief an den Regierungspräsidenten (Bezirksregierung Köln, Dezernat 53) geschrieben. Darin wird auf den Beschluss der Bezirksvertretung zur Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung verwiesen. Im Einzelnen wird ausgeführt, dass eine erhöhte Gefährdung der Grundschulkinder entstanden ist, der man nicht tatenlos gegenüber stehen kann. Auch die Zunahme des Individualverkehhs hat zu einer deutliche hööheren Belastung unseres Ortes geführt. Die Stadverwaltung hat ihre Ablehnung unter anderem wie folgt begründet: "Da die Straßenverkehrsordnung eine bundeseinheitliche Verordnung ist, haben die Verwaltungsbehörden die dort festgelegten Voraussetzungen oder Bedingungen bei ihren Maßnahmen möglichst einheitlich zu beachten". Dazu werden in dem Schreiben an das Dezernat 53 insbesondere diese Gleichbehandlung näher erläutert. Es ist auf fast allen rechtsrheinischen Zufahrtsstraßen nach Bonn eine Verkehrsberhuhigung eingeführt worden, nur nicht auf der Löwenburgstraße. Das führt zu einer erheblichen Verlagerung des Verhehrs, der nun verstärkt durch unseren Ort rollt. Von einer einheitlichen Betrachtung ist hier nicht viel zu spüren. Das Schreiben erläutert die Situation sehr detailliert und unterstreicht die Dringlichkeit des Anliegens mit Nachdruck.

Der Bürgerverein wird die Lage intensiv verfolgen und Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, über die Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Stand: 14.3.05